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   FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07 U   

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FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07 U (https://dejure.org/2009,12368)
FG Münster, Entscheidung vom 13.08.2009 - 5 K 1671/07 U (https://dejure.org/2009,12368)
FG Münster, Entscheidung vom 13. August 2009 - 5 K 1671/07 U (https://dejure.org/2009,12368)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Einspruchsfrist der Abgabenordnung (AO) von einem Monat mit dem Gemeinschaftsrecht; Anlaufhemmung der Einspruchsfrist durch das gemeinschaftsrechtliche Effektivitätsgebot; Rechtswidrige Festsetzung einer Umsatzsteuer bei fehlender Beachtung der nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen der Umsatzsteuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: - Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen der Umsatzsteuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99

    Kfz-Steuerbefreiung für Hilfsgütertransporte

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07
    Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste, nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506, unter II. 1. b) der Gründe, m.w.N.).

    Er entspricht inhaltlich den Naturereignissen oder anderen unabwendbaren Zufällen (BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 1997 III B 108/95, BFH/NV 1998, 497).

    Ferner darf die Fristversäumnis dem Betroffenen dann nicht angelastet werden, wenn er durch arglistiges Verhalten seines Gegners an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsbehelfs gehindert worden ist (BVerwG-Urteil vom 25. November 1977 V C 12.77, BVerwGE 55, 62) oder wenn die Fristversäumnis auf das rechts- oder treuwidrige Verhalten der Behörde zurückgeführt werden kann (vgl. BVerwG- Urteil in BVerwGE 58, 100; BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506).

    Jedoch entschuldigt mangelnde Rechtskenntnis des Beteiligten eine Fristversäumnis grundsätzlich nicht (BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506).

  • BFH, 23.11.2006 - V R 67/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07
    Bezüglich der Jahre 1993 bis 1998 verwarf der Beklagte mit Einspruchsentscheidung vom 11. April 2007 den Einspruch unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 23. November 2006 (V R 51/05, BStBl II 2007, 433 und V R 67/05, BStBl II 2007, 436) als unzulässig.

    Auch deshalb kann sich die Klägerin nicht auf das EuGH-Urteil Kühne und Heitz berufen (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2006 V R 67/05, BStBl II 2007, 436; vgl. auch EuGH-Urteil i 21 Germany GmbH und Arcor AG & Co. KG in DVBl 2006, 1441 RandNr. 53 f.).

    Auch diese Voraussetzungen liegen im Streitfall nicht vor (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 23. November 2006 V R 67/05, DStR 2007, 344).

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07
    Dabei müssen die Grundsätze der Gleichwertigkeit und Effektivität gewahrt werden (EuGH- Urteil vom 24. März 2009 Rs. C- 445/06 - Danske Slagterier -, a.a.O.).

    Nach Ergehen der Entscheidung des BVerfG hat der EuGH zudem in der Sache Danske Slagterier (C-445/06) entschieden, dass das Gemeinschaftsrecht der Anwendung einer nationalen Regelung nicht entgegen steht, nach der ein Einzelner keinen Ersatz für einen Schaden verlangen kann, bei dem er es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, ihn durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden, vorausgesetzt, dass der Gebrauch dieses Rechtsmittels dem Geschädigten zumutbar ist.

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07
    Nach der Rechtsprechung des EuGH verpflichtet der in Art. 10 EGV verankerte Grundsatz der Zusammenarbeit eine Verwaltungsbehörde auf entsprechenden Antrag hin, eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung zu überprüfen, um der mittlerweile vom EuGH vorgenommenen Auslegung der einschlägigen Bestimmung Rechnung zu tragen, wenn u.a. die Behörde nach nationalem Recht befugt ist, diese Entscheidung zurückzunehmen (vgl. EuGH-Urteil vom 13. Januar 2004 Rs. C-453/00 - Kühne und Heitz -, Slg. 2004, I-837, HFR 2004, 488, DVBl 2004, 373, NVwZ 2004, 459).

    Insbesondere sei bislang unklar, welche Bedeutung der von dem Europäischen Gerichtshof in der Kühne und Heitz-Entscheidung aufgestellten Voraussetzung zukomme, dass die Behörde nach nationalem Recht befugt sein müsse, die Verwaltungsentscheidung zurückzunehmen (Urteil vom 13. Januar 2004, a.a.O., Rn. 28).

  • BFH, 21.03.1996 - XI R 36/95

    Keine "Emmott'sche Fristenhemmung" bei richtlinienwidriger Auslegung und

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07
    Daraus folgt, dass der EuGH den im Verfahren Emmott entwickelten Rechtsgrundsatz auf Fallkonstellationen der dort gegebenen Art beschränkt wissen will (vgl. BFH-Urteil vom 21. März 1996 XI R 36/95, BFHE 197, 563, BStBl II 1996, 399, unter II. 3. a; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 229, unter II.1.).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin stellt das Urteil des EuGH zur Steuerfreiheit der Geldspielautomatenumsätze kein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO dar (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 21. März 1996 XI R 36/95, BFHE 179, 563, BStBl II 1996, 399; BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 IX R 45/08, BB 2009, 2115).

  • BFH, 23.11.2006 - V R 51/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07
    Bezüglich der Jahre 1993 bis 1998 verwarf der Beklagte mit Einspruchsentscheidung vom 11. April 2007 den Einspruch unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 23. November 2006 (V R 51/05, BStBl II 2007, 433 und V R 67/05, BStBl II 2007, 436) als unzulässig.

    Im Streitfall hat der Beklagte die Klägerin nicht an der rechtzeitigen Einlegung des Einspruchs gehindert und ihr deshalb nicht treuwidrig die Versäumung der - von Amts wegen zu beachtenden - Einspruchsfrist des § 355 Abs. 1 AO entgegengehalten (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2006 V R 51/05, BStBl II 2007, 433).

  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07
    Daher verlange das Gemeinschaftsrecht nicht, dass eine Verwaltungsbehörde grundsätzlich verpflichtet sei, eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung zurückzunehmen (RandNr. 24 des Urteils; ebenso EuGH-Urteil vom 19. September 2006 Rs. C-392/04 und C-422/04 - i 21 Germany GmbH und Arcor AG & Co. KG -, DVBl 2006, 1441 RandNr. 51).

    Auch deshalb kann sich die Klägerin nicht auf das EuGH-Urteil Kühne und Heitz berufen (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2006 V R 67/05, BStBl II 2007, 436; vgl. auch EuGH-Urteil i 21 Germany GmbH und Arcor AG & Co. KG in DVBl 2006, 1441 RandNr. 53 f.).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07
    Zur Begründung führte sie aus, dass der Einspruch - unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 25. Juli 1991 Rs. C-208/90 - Emmott - (Slg. 1991, I-4269, HFR 1993, 137, UR 1993, 315) - zulässig sei, denn die Rechtsbehelfsfrist sei gehemmt, da Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-RL nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden sei.

    Auf das EuGH-Urteil Emmott in Slg. 1991, I-4269, HFR 1993, 137, UR 1993, 315 kann sich die Klägerin im Streitfall nicht mit Erfolg berufen.

  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07
    Zugleich weist das BVerfG aber zu Recht auf die Entscheidung des EuGH in der Sache Kempter (Rs. C-2/06 EuZW 2008, 148) hin, in der der EuGH entschieden hat, dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07
    Ferner darf die Fristversäumnis dem Betroffenen dann nicht angelastet werden, wenn er durch arglistiges Verhalten seines Gegners an der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsbehelfs gehindert worden ist (BVerwG-Urteil vom 25. November 1977 V C 12.77, BVerwGE 55, 62) oder wenn die Fristversäumnis auf das rechts- oder treuwidrige Verhalten der Behörde zurückgeführt werden kann (vgl. BVerwG- Urteil in BVerwGE 58, 100; BFH-Urteil in BStBl II 2001, 506).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07

    Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch die unterlassene Anrufung des

  • BFH, 12.05.2009 - IX R 45/08

    Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Steuergesetzes durch das BVerfG -

  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

  • BVerwG, 25.11.1977 - 5 C 12.77

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Klagefrist - Adressierung der Klage -

  • BFH, 18.04.2005 - IV B 90/03

    Änderung eines angefochtenen Steuerbescheides nach Klageerhebung

  • BFH, 16.08.1979 - I R 95/76

    Postulationsfähige Person - Revision - Einlegung der Revision - Frist -

  • BFH, 30.10.1997 - III B 108/95

    Investitionszulage: Beendigung einer Betriebsaufspaltung

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

  • BFH, 06.11.2002 - V R 7/02

    Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken

  • EuGH, 16.03.2006 - C-234/04

    EIN NATIONALES GERICHT IST GRUNDSÄTZLICH NICHT ZUR ÜBERPRÜFUNG UND AUFHEBUNG

  • BFH, 06.11.2002 - V R 50/01

    Steuerpflicht von Kartenspielen

  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

  • BFH, 15.09.2004 - I R 83/04

    Revisionseinlegungsfrist, sog. Emmott'sche Fristenhemmung

  • BFH, 01.10.1981 - IV B 13/81

    Verwaltungsakt - Nichtigkeit

  • BFH, 13.05.1987 - II R 140/84

    Verwaltungsakt - Schreiben des Finanzamtes - Neuer Fristlauf - Steuerbegünstigte

  • BFH, 15.03.1995 - I R 61/94

    Die Ablehnung eines Erlasses im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung

  • BFH, 11.08.1993 - III R 83/89

    Nichtigkeit eines Bescheides zur Festsetzung des Meßbetrages der auf einen

  • FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 128/04

    Besteuerung der Umsätze aus Geldspielgeräten; Nichtigkeit der

  • FG Münster, 25.09.2014 - 5 K 1766/14

    Festsetzung von Erstattungszinsen für durchgeführte Rechnungsberichtigungen im

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (siehe dazu Urteil vom 15.12.2011 - Banca Antaniana Popolare Veneta-, C - 427/10, juris) und der deutschen Finanzgerichte (siehe z.B. BFH vom 3.12.2010, V B 29/10, BFH/NV 2011, 563; FG Münster vom 13.8.2009 5 K 1671/07, juris) existieren keine Gemeinschaftsregelungen über die Erstattung von zu Unrecht gezahlten Abgaben.
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